In der Schweiz Vivisektion an 100 Vögel einer auf der Roten Liste eingetragenen Art bewilligt


Nach über einem zweijährigen Verfahren bestätigte der Solothurner Staatsanwalt die Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und reichte Strafantrag ein.



Nach über einem zweijährigen Verfahren bestätigte der Solothurner Staatsanwalt im September 2009 die Verstösse gegen das Tierschutzgesetz und reichte Strafantrag ein 

  • gegen Dr. Bize, wegen "nicht bewilligtem Vorgehen" (Einschnitte und unter die Haut eingesetzte Tablette grösser als im Gesuch angegeben), wobei er "in Kauf nahm, dass den Tieren Schmerzen und Schäden zugefügt wurden, die für den verfolgten Zweck vermeidbar gewesen wären";
  • gegen das Kantonale Veterinäramt von Solothurn, wegen nicht Vorlegung des Gesuchs einer unabhängigen kantonalen Tierversuchskommission.
 

Das Dossier wurde im September 2009 dem Gericht in Solothurn-Lebern übergeben.

Kurze Übersicht über die Fakten

Im Juli 2006 wurden auf öffentlichem Grund der Stadt Solothurn zwei junge beringte Alpensegler gefunden. Ihre Verletzungen liessen auf einen chirurgischen Eingriff schliessen. Wenige Tage später verstarben die zur Pflege eingesammelten Jungvögel. Eine in einem deutschen Labor vorgenommene Autopsie zeigte, dass unter ihrer Haut eine Tablette angebracht worden war. Der Tod von mindestens einem Vogel war auf die Infektion der offenen Wunde zurückzuführen. Im Anschluss wurde infolge Misshandlung dieser Tiere Klage eingereicht.


Das eingeschaltete Veterinäramt des Kantons Solothurn musste eingestehen, dem Waadtländer Wissenschaftler Dr. Bize im Juli 2006 eine Bewilligung erteilt zu haben, die Auswirkung von Stress auf Alpensegler zu untersuchen. Diese Vögel sind in der Schweiz geschützt. Das Experiment bestand darin, in der Flanke von hundert solcher Jungvögel ohne lokale Anästhesie oder Verabreichung eines Schmerzmittels einen Schnitt vorzunehmen. Fünfzig Tiere sollten eine Corticosterontablette (ein Stress erzeugendes Hormon) erhalten. Die fünfzig anderen Vögel dienten zur Kontrolle (36 Vögel wurden schliesslich operiert, bevor der Versuch unterbrochen wurde). Die kantonalen Behörden versuchten, den Vorfall herunterzuspielen. Trotzdem zeigte sich in den folgenden Monaten, dass es im Zusammenhang mit der Erteilung einer Bewilligung für Tierversuche zu Verfahrensfehlern gekommen war. Der Solothurner Staatsanwalt nahm zur verwendeten Methode und dem Forschungsziel von Dr. Bize Stellung, das von den Klägern in Frage und vom Wissenschaftler selber sowie vom BVET und vom kantonalen Veterinäramt Solothurn gerechtfertigt wurde.

Das gesamte Dossier finden Sie hier!



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